Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung dieser Prüfungen sollte dabei von einer fachkundigen Person erfolgen und dokumentiert werden. Der Gesetzgeber schreibt eine Expertenprüfung mindestens im 12-Monats-Intervall (UVV) vor.